Teleperformance Verhaltenskodex

Eine Nachricht vom Vorstandsvorsitzenden und CEO


Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Integrität ist einer der fünf zentralen Werte von Teleperformance und bildet zusammen mit Respekt, Innovationsgeist, Professionalität und Engagement die Grundlage unserer Unternehmenskultur. Von jedem Einzelnen bei Teleperformance wird zu jeder Zeit integres Handeln erwartet.

Integres Handeln bedeutet die Einhaltung höchster professioneller und ethischer Standards sowie die wortgetreue und sinngemäße Einhaltung der geltenden Gesetze für unsere Branche, unser Unternehmen und unsere betrieblichen Abläufe. Durch ethisches und integres Handeln können wir uns das Vertrauen und den Respekt der Menschen verdienen, für die wir tätig sind und mit denen wir zusammenarbeiten.

Dieser Verhaltenskodex steht auch im Intranet des Konzerns zur Verfügung und ist eine wichtige Informationsquelle für alle Teleperformance-Mitarbeiter. Er gibt einen Überblick über die Richtlinien für das Geschäftsgebaren von Teleperformance und informiert darüber, an wen Sie sich bei Compliance-Angelegenheiten wenden können. Verwenden Sie ihn als Orientierungshilfe, um die richtigen Entscheidungen zu treffen und mögliche Probleme im Zusammenhang mit Ihren beruflichen Pflichten zu lösen. Er ist als ständige Informationsquelle konzipiert, und ich möchte Sie bitten, regelmäßig darauf zurückzugreifen.

Ohne uns, das Team von Teleperformance, kann unser Verhaltenskodex nicht bestehen. Kontinuierliche Verbesserungen und Korrekturmaßnahmen sind ein fester Bestandteil unseres globalen Compliance-Frameworks. Sollten Sie Fragen haben oder Zeuge unangemessenen Verhaltens werden, bitte ich Sie dringend, sich über die Ethik-Hotline (unser internes Meldesystem) an die Compliance-Abteilung zu wenden.

Integres Handeln ist nur möglich, wenn jeder Einzelne die Richtlinien für unsere Verhaltensstandards versteht und befolgt. Bei Teleperformance haben sich alle an die höchsten Standards zu halten. Das sind wir unseren Kunden, unseren Partnern, unseren Aktionären und uns selbst schuldig. Vielen Dank, dass Sie alle sich so unermüdlich für die Einhaltung der Prinzipien dieses Verhaltenskodex einsetzen – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens.

Daniel Julien

Vorstandsvorsitzender und CEO

1. Einleitung

Teleperformance SE (einschließlich aller Tochterunternehmen: „Teleperformance“ oder der „Konzern”) hält sich an die Prinzipien des Globalen Pakts der Vereinten Nationen. Diese Initiative wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um Unternehmen zu sozialverantwortlichem Verhalten zu animieren und dazu zu bewegen, Prinzipien für Menschenrechte, internationale Arbeitsrichtlinien und Korruptionsbekämpfung voranzutreiben und diese in ihre geschäftlichen Abläufe zu integrieren. Dieses Engagement gewährleistet, dass Märkte, Unternehmen, Technologien und Finanzmittel zum Wohle von Volkswirtschaften und Gesellschaften auf der ganzen Welt eingesetzt werden. 

2011 hat sich Teleperformance dazu verpflichtet, in seinen Tochterunternehmen gegen jegliche Art von Korruption vorzugehen. Diese Selbstverpflichtung wird durch die Einführung des vorliegenden Verhaltenskodex unterstrichen.

Der Verhaltenskodex enthält die Grundprinzipien, an denen sich die Mitarbeiter von Teleperformance zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit orientieren können. Er ist Teil des globalen Compliance-Frameworks des Konzerns und im Anhang der internen Vorschriften der jeweiligen Tochterunternehmen von Teleperformance zu finden.

Der vorliegende Verhaltenskodex beinhaltet die Compliance-Richtlinien des Konzerns für folgende Bereiche:

  • Korruptionsbekämpfung
  • Vorteilsgewährung
  • Geldwäschebekämpfung
  • Geschenke, Reisen und Bewirtungs-/Unterhaltungsaufwendungen
  • Spenden, Sponsoring und gemeinnützige Aktivitäten
  • Politische Aktivitäten
  • Schmiergeldzahlungen
  • Interessenkonflikte

2. Übersicht über das Globale Compliance-Programm 

Vorstellung der Organisation

Bei der globalen Compliance-Organisation von Teleperformance handelt es sich um eine spezielle Struktur, die sich von der Geschäftsleitung des Konzerns und dem Audit- und Compliance-Ausschuss des Vorstands von Teleperformance SE bis zu den einzelnen Ebenen des Konzerns erstreckt.

Diese Struktur gewährleistet die wirksame, effiziente und konzernweite Umsetzung der Richtlinien und Maßnahmen unseres globalen Compliance-Programms.

Der globalen Compliance-Organisation gehören folgende Führungskräfte an:

  • Chief Compliance Officer
  • Deputy Chief Compliance Officer und Chief Privacy Officer
  • Globales Datenschutzbüro (einschließlich der regionalen Datenschutzbeauftragten für das Vereinigte Königreich und die CEMEA-Region sowie für Nord- und Südamerika und für Asien)

Der Chief Compliance Officer und der Deputy Chief Compliance Officer versorgen die Geschäftsleitung von Teleperformance sowie den Audit- und Compliance-Ausschuss des Vorstands von Teleperformance SE mit Berichten und aktuellen Informationen.

Weitere Informationen zur globalen Compliance-Organisation finden Sie im Intranet des Konzerns.

Globales Compliance-Framework

Das globale Compliance-Framework umfasst die Compliance-Richtlinien und -Verfahren von Teleperformance. Dazu gehört auch dieser Verhaltenskodex. Die Komponenten des globalen Compliance-Frameworks finden Sie im Intranet des Konzerns. Der Chief Compliance Officer, der Deputy Chief Compliance Officer und der Chief Privacy Officer sind für die konzernweite Umsetzung und Überwachung des globalen Compliance-Frameworks zuständig. 

Anfordern von Informationen und Antworten und Einreichen von Vorschlägen

Mitarbeiter, die eine Frage haben, Rat suchen oder Ideen/Vorschläge haben, können sich an ihren Ansprechpartner vor Ort wenden. Der Ansprechpartner vor Ort ist eine der folgenden Personen:

  • Ihr Vorgesetzter
  • Der Ansprechpartner in der Personal- oder Rechtsabteilung Ihres Standorts
  • Ein Mitglied der Compliance-Abteilung (einschließlich des regionalen Datenschutzbeauftragten)
  • Ein Mitglied der internen Audit-Abteilung

Definitionen für bestimmte Begriffe aus diesem Verhaltenskodex

Korruption ist unredliches, sittenwidriges oder betrügerisches Handeln zur Verschaffung eines Vorteils oder zu einem anderen vorschriftswidrigen Zweck. Dies beinhaltet strafrechtlich relevantes Verhalten, bei dem eine korrupte Person eine Spende, ein Angebot, eine Zusage, Geschenke oder einen Vorteil beliebiger Art initiiert, genehmigt oder annimmt, um eine Handlung vorzunehmen, zu verzögern oder zu verhindern, die direkt oder indirekt in den individuellen Aufgabenbereich der Person fällt. Vorteile können finanzieller oder anderer Art sein.

Es gibt verschiedene Arten der Korruption: von Vorteilsgewährung über Schmiergeldzahlungen bis hin zu Bestechung. Beteiligte Personen können Staatsbedienstete oder Privatpersonen wie etwa Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartner sein. Zur Verschleierung von korruptem Verhalten werden gelegentlich gewerbliche Vermittler eingesetzt.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Korruption unterschieden:

  • Bei der aktiven Korruption wird einem Dritten eine Leistung angeboten, um eine Entscheidung oder einen Entscheidungsmechanismus zu beeinflussen oder sich selbst einen Vorteil (eine Genehmigung, ein Recht, eine Lieferung, ein Geschäft, einen Vertrag, einen finanziellen Vorteil oder Ähnliches) zu verschaffen.

  • Bei der passiven Korruption wird ein Vorteil (in der Regel Geld oder eine Leistung) angenommen und im Gegenzug der eigene Einfluss geltend gemacht, um eine Entscheidung zu beeinflussen. Passive Korruption wird nicht unbedingt initiiert und kann bisweilen sogar erpresserische Züge annehmen.

Schmiergeldzahlungen sind eine Form der Korruption. Hierbei wird eine Zahlung – in der Regel an einen Beamten oder Staatsbediensteten – geleistet, um bestimmte Verwaltungsformalitäten oder -prozesse anzustoßen oder zu beschleunigen.

Bestechung ist eine gängige Form der Korruption. Hierbei wird einer Person Bargeld oder ein wertvolles Geschenk angeboten, um sie zu einer vorteilhaften Entscheidung, zu einem vorteilhaften Ergebnis, zur Untätigkeit oder zu einer Verzögerung zu bewegen.

Erpressung ist die Forderung einer unangemessenen Gegenleistung für eine Auftragsvergabe, einen Vertrag oder eine Genehmigung durch Ausübung von Druck – angefangen bei vereinzelten oder täglichen Geldforderungen bis hin zur physischen Bedrohung von Personen und ihren Angehörigen.

Geltungsbereich

Dieser Verhaltenskodex gilt für sämtliche wirtschaftliche Aktivitäten von Teleperformance auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene. 

Einhaltung geltender Gesetze

Teleperformance-Mitarbeiter haben sich strikt an alle für sie geltenden Gesetze zu halten.

Mitarbeiter, die außerhalb ihres Wohnsitzlandes beschäftigt sind oder eingesetzt werden, haben sich außerdem strikt an die geltenden Landesgesetze des jeweiligen Beschäftigungs- oder Einsatzorts zu halten. Sollten Sie hinsichtlich der geltenden Gesetze bzw. ihres Inhalts unsicher sein oder etwas nicht verstehen, wenden Sie sich umgehend an Ihren Ansprechpartner vor Ort oder an den regionalen Datenschutzbeauftragten.

3. Prinzipen des Verhaltenskodex

Korruptionsbekämpfung 

Bei Teleperformance ist jegliche Form von Korruption, Bestechung oder Erpressung streng verboten.

Als weltweit tätiges Unternehmen muss Teleperformance sämtliche geltenden Gesetze im Zusammenhang mit Korruption, Bestechung und widerrechtlichen Zahlungen einhalten. Hierzu zählen unter anderem der Foreign Corrupt Practices Act (USA), der Bribery Act (Vereinigtes Königreich), Sapin II (französisches Antikorruptionsgesetz) sowie ähnliche Antikorruptionsgesetze anderer Orte, an denen wir geschäftlich tätig sind. Diese Gesetze verbieten generell die Bestechung von Staatsbediensteten oder Privatpersonen im Zusammenhang mit deren Aufgaben. Darüber hinaus schreiben sie eine angemessene Buchführung und Dokumentation durch Teleperformance vor und definieren straf- und zivilrechtliche Folgen bei Verstößen. Die geschäftlichen Aktivitäten von Teleperformance müssen stets mit diesen Gesetzen in Einklang stehen.

Mitarbeiter von Teleperformance dürfen keine Bestechungsgelder oder andere Arten von vorschriftswidrigen Zahlungen anbieten oder annehmen (einschließlich Schmiergeldzahlungen). Des Weiteren dürfen Teleperformance-Mitarbeiter keine Wertgegenstände oder Leistungen wie Geschenke, Darlehen, Preisnachlässe oder übermäßige Bewirtungsaufwendungen anbieten oder annehmen und auch niemals Entscheidungen mit Mitteln des Unternehmens beeinflussen. Dies betrifft unter anderem Lieferanten, Kunden, Mitbewerber, Behördenvertreter, politische Parteien sowie Personen aus dem politischen Umfeld.

Es ist Mitarbeitern von Teleperformance untersagt, Zahlungen oder Leistungen, Geschenke, Bewirtungs-/Unterhaltungsaufwendungen oder andere Vorteile direkt oder indirekt über Dritte anzubieten, zu gewähren, in Aussicht zu stellen oder zu initiieren, um einen geschäftlichen Vorteil oder einen Wettbewerbsvorteil zu generieren oder zu bewahren. Des Weiteren dürfen Mitarbeiter von Teleperformance Vorgänge, die sie nicht direkt durchführen dürfen, auch nicht über Dritte abwickeln. Diese Regeln gelten für Transaktionen und Interaktionen mit Staatsbediensteten, Unternehmen und Privatpersonen. 

Verhaltensweisen

Vor dem Eintritt in eine Beziehung mit einem Geschäftspartner, Lieferanten oder anderen Dritten muss eine sorgfältige Untersuchung der finanziellen Situation sowie anderer Aspekte der Person/des Unternehmens vorgenommen werden. Sollten Sie nicht sicher sein, welche Untersuchungen und Vorgehensweisen erforderlich sind, setzen Sie sich vor der Interaktion mit einem Geschäftspartner, Lieferanten oder anderen Dritten zunächst mit Ihrer Rechtsabteilung vor Ort oder mit dem regionalen Datenschutzbeauftragten in Verbindung.

Beispiele

  • Mir wurde gesagt, dass die Beschäftigung eines einheimischen „Beraters“ dazu beitragen würde, die nötigen Genehmigungen einer ausländischen Behörde zu erhalten. Der Berater hat einen hohen Vorschuss gefordert, den er laut eigener Aussage verwendet, um „die Sache zu beschleunigen“. Darf ich diesen Vorschuss auszahlen? An wen sollte ich mich wenden?

    Nein. Solange Sie nicht sicher sind, dass keine vorschriftswidrigen Zahlungen geleistet werden, und nicht genau wissen, welche Leistungen erbracht werden, darf weder ein Vorschuss noch ein anderer Betrag gezahlt werden. Wenden Sie sich an die Geschäftsleitung von Teleperformance.

  • Ich wurde mit dem Aufbau neuer Niederlassungen betraut, und die örtlichen Behörden verlangen eine Zahlung, bevor unsere Telefonleitungen installiert werden. Wie soll ich mich verhalten?

    Diese Zahlung darf nur geleistet werden, wenn es sich dabei um rechtmäßige Gebühren für die Installation von Telefonleitungen handelt.
    Zahlungen an Vermittler dürfen nur geleistet werden, wenn die Zahlungen rechtmäßig sind, den Bestimmungen eines schriftlichen Vertrags entsprechen und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Zahlungen sind nur mit angemessener Dokumentation (einschließlich Nachweis der erbrachten Leistungen) zulässig. Für erstattungsfähige Aufwendungen müssen Belege vorliegen. Barzahlungen sind grundsätzlich unzulässig.

  • Ich nehme an einer internationalen Messe teil, auf der Teleperformance als Aussteller vertreten ist. Wir planen, Werbematerial von Teleperformance zu verteilen, und ich würde ggf. mit einigen der Besucher (darunter möglicherweise auch Staatsbedienstete) etwas trinken gehen und die Kosten übernehmen. Verstoße ich damit gegen Antikorruptionsgesetze?

    Die Verteilung von Werbematerial an Kunden ist eine legitime Aufwendung, sofern das Material unsere Produkte und Leistungen im Rahmen einer Messe veranschaulicht oder erklärt. In manchen Antikorruptionsgesetzen und/oder Behördenrichtlinien ist jegliche Bewirtung von Staatsbediensteten untersagt. Erkundigen Sie sich daher bei den jeweiligen Staatsbediensteten, ob sie die Bewirtung annehmen dürfen.
    Unabhängig von der Art der Gäste ist stets darauf zu achten, dass sich die Aufwendungen in einem angemessenen Rahmen bewegen und den Vorgaben des Abschnitts „Geschenke, Reisen und Bewirtungs-/Unterhaltungsaufwendungen“ in diesem Verhaltenskodex entsprechen. Die Art des Geschenks oder der Bewirtung sowie der Grund dafür müssen in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass das Geschenk oder die Bewirtung nicht als Maßnahme zur vorschriftswidrigen Beeinflussung einer Entscheidung ausgelegt werden kann.

Vorteilsgewährung

Eine Vorteilsgewährung liegt vor, wenn eine Person Zusagen, Geschenke oder andere Vorteile anbietet oder von einer anderen Person annimmt und der Empfänger seine Position oder seinen politischen Einfluss nutzt, um einen Vorteil oder eine Beschäftigung zu erlangen, Ausschreibungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen oder eine andere vorteilhafte Entscheidung (in der Regel eines Staatsbediensteten oder eines Behördenvertreters) herbeizuführen.

Bei Teleperformance ist Vorteilsgewährung streng verboten.

Verhaltensweisen

Mitarbeiter von Teleperformance müssen besondere Vorsicht walten lassen, wenn sie im Auftrag des Unternehmens in Angelegenheiten tätig sind, an denen auch Vertreter einer Regierungsstelle oder Behörde beteiligt sind, um sicherzustellen, dass es zu keiner Vorteilsgewährung oder zu anderen Arten von Korruption oder Bestechung kommt.

Beispiele

  • Ich arbeite an einem Angebot für eine Ausschreibung im Ausland. Mir wurde gesagt, dass ich mich an eine einflussreiche Person in dem Land wenden soll, um den Zuschlag für diese Ausschreibung zu erhalten. Darf ich das?

    Nein. Sprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, mit der Rechtsabteilung des betroffenen Landes oder mit der Compliance-Abteilung des Konzerns ab.

  • Ich wurde damit betraut, die nötigen Genehmigungen für den Aufbau eines neuen Teleperformance-Kontaktzentrums einzuholen. Mir wurde gesagt, dass ich mich an eine einflussreiche Person in dem entsprechenden Land wenden soll, um die Genehmigungen zu erhalten. Darf ich das?

    Nein. Sie dürfen sich nicht an diese Person wenden. Sprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, mit der Rechtsabteilung des betroffenen Landes oder mit der Compliance-Abteilung des Konzerns ab.

  • Ich arbeite an der Übernahme eines ausländischen Unternehmens durch Teleperformance. Mir wurde gesagt, dass für diesen Vorgang die Dienste eines Vermittlers vor Ort erforderlich sind, um die nötigen behördlichen Genehmigungen zu erhalten. Wie soll ich mich verhalten?

    Sprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, mit der Rechtsabteilung des betroffenen Landes oder mit der Compliance-Abteilung des Konzerns ab.

Geschenke, Reisen und Bewirtungs-/Unterhaltungsaufwendungen

Wenn eine Person etwas von Wert erhält, ohne den angemessenen Marktpreis dafür zu bezahlen, hat sie ein Geschenk erhalten. Im Rahmen dieses Verhaltenskodex werden Reisen und Bewirtungs-/Unterhaltungsaufwendungen als etwas von Wert betrachtet, das nicht durch den Empfänger bezahlt wird. Beispiele wären etwa Speisen, Getränke, Eintrittskarten, Beförderung, Reisekosten, Unterbringung oder Preisnachlässe.

Mitarbeiter von Teleperformance, die mit Bestandskunden, potenziellen Kunden, Geschäftspartnern, Anbietern, Zulieferern und anderen Dritten interagieren, müssen im Zusammenhang mit Geschenken, Reisen und/oder Bewirtungs-/Unterhaltungsaufwendungen bestimmte Richtlinien berücksichtigen. Teleperformance gestattet grundsätzlich die Verteilung und Annahme von Werbegeschenken und Bewirtungs-/Unterhaltungsaufwendungen unter folgenden Bedingungen:

  • Wert und Häufigkeit bewegen sich in einem angemessenen Rahmen.
  • Es handelt sich um angemessene und übliche Aufmerksamkeiten.
  • Sie stehen mit geltenden Gesetzen und gesetzeskonformen Geschäftspraktiken für den betreffenden Ort in Einklang.
  • Das Geschenk, die Reise oder die Bewirtungs-/Unterhaltungsaufwendungen können nicht als Beeinflussung einer geschäftlichen Entscheidung oder der Tätigkeit eines Teleperformance-Mitarbeiters ODER als Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidungen des Empfängers ausgelegt werden.
  • Das Geschenk, die Reise oder die Bewirtung/Unterhaltung ist unproblematisch und gefährdet weder das Ansehen/den Ruf von Teleperformance noch das Ansehen/den Ruf des Empfängers.

Die Art des Geschenks, der Reise oder der Bewirtungs-/Unterhaltungsaufwendung sowie der Grund dafür müssen in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass das Geschenk, die Reise oder die Bewirtungs-/Unterhaltungsaufwendung nicht als Maßnahme zur vorschriftswidrigen Beeinflussung einer Entscheidung ausgelegt werden kann.

Verhaltensweisen

Mitarbeiter von Teleperformance dürfen keine großzügigen oder unverhältnismäßigen Geschenke oder Vorteile an Staatsbedienstete, Kunden, Zulieferer, Auftragnehmer oder andere Dritte verteilen oder von diesen annehmen – weder in monetärer oder nicht monetärer Form noch direkt oder indirekt. Geschenke oder Einladungen dürfen sich niemals auf die geschäftlichen Entscheidungen eines Teleperformance-Mitarbeiters auswirken oder als Beeinflussung des Empfängers betrachtet werden. 

Beispiele

  • Mir wurde ein Geschenk angeboten, und ich habe den Verdacht, dass damit meine Entscheidung in einer geschäftlichen Angelegenheit für Teleperformance beeinflusst werden soll. Wie soll ich mich verhalten?

    Lehnen Sie das Geschenk höflich ab, und informieren Sie Ihren Ansprechpartner vor Ort oder den regionalen Datenschutzbeauftragten.

  • Im Rahmen meiner Tätigkeit organisiere ich zahlreiche Besprechungen und Geschäftsreisen. Von einem Hotel, bei dem ich häufig Zimmer für Teleperformance-Mitarbeiter buche, wurde mir nun ein kostenloses Wochenende zum Hochzeitstag meiner Eltern angeboten. Darf ich dieses Angebot annehmen

    Nein. Auch wenn Sie nicht selbst von dem Geschenk profitieren, entsteht durch die Annahme des Angebots der Eindruck einer Vorteilsannahme, die ihre geschäftlichen Entscheidungen beeinflussen und Ihre Objektivität bei zukünftigen Hotelbuchungen für Teleperformance beeinträchtigen kann.

Spenden, Beiträge, gemeinnützige Aktivitäten, Sponsoring

Wohltätige Spenden, Beiträge und Sponsorings sind Geschenke für wohltätige Zwecke oder zur Unterstützung einer bestimmten wohltätigen oder gemeinnützigen Initiative. Bei einer Spende, einem Beitrag oder einem Sponsoring für wohltätige Zwecke kann es sich um Bargeld, Leistungen oder um neue oder gebrauchte Artikel handeln. In diese Kategorie fallen auch Katastrophenhilfe, humanitäre Hilfe, Entwicklungshilfe sowie Beiträge zur medizinischen Versorgung.

Teleperformance ist sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und leistet seinen Beitrag für die Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, durch die Unterstützung geeigneter gemeinnütziger Initiativen, Organisationen und Aktivitäten über unseren Ausschuss für soziale Verantwortung (Corporate Social Responsibility Committee).

Verhaltensweisen

Im Namen von Teleperformance geleistete Spenden und Beiträge für eine gemeinnützige Initiative oder Aktivität bzw. entsprechende Sponsoring-Aktivitäten im Namen von Teleperformance müssen zuvor schriftlich vom Vorsitzenden des Ausschusses für soziale Verantwortung (csr@teleperformance.com) genehmigt werden.

Wenn im Namen von Teleperformance ein Beitrag für eine Wohltätigkeitsorganisation geleistet oder eine wohltätige Initiative oder Aktivität gesponsert wird, muss sich der Ausschuss für soziale Verantwortung vergewissern, dass es sich bei dem Empfänger um eine echte Wohltätigkeitsorganisation handelt, die vor Ort ordnungsgemäß registriert bzw. lizenziert ist, und dass der Beitrag mit den Werten und Richtlinien unseres Unternehmens in Einklang steht.

Spenden und Beiträge für eine einem Staatsbediensteten nahestehende Wohltätigkeitsorganisation bzw. entsprechende Sponsoring-Aktivitäten sind untersagt.

Alle genehmigten wohltätigen Spenden, Beiträge oder Sponsoring-Aktivitäten müssen ordnungsgemäß ausgewiesen und in der Buchführung des Unternehmens dokumentiert werden.

Beispiele

  • Ich wurde auf einer Baustelle von einem Mitglied der örtlichen Gemeinde um eine Spende für eine örtliche Wohltätigkeitsorganisation gebeten. Wie soll ich mich verhalten?

    Sie können gerne jederzeit Wohltätigkeitsorganisationen mit Ihrem eigenen Geld unterstützen.
    Falls sich die Bitte um eine Spende an Teleperformance richtet, geben Sie die Angelegenheit zur weiteren Prüfung an Ihren Ansprechpartner vor Ort oder an den Vorsitzenden des Ausschusses für soziale Verantwortung (csr@teleperformance.com) weiter.

Politische Aktivitäten 

Teleperformance verhält sich in politischen, religiösen und philosophischen Angelegenheiten streng neutral.

Aus diesem Grund engagiert sich Teleperformance nicht finanziell für politische Kandidaten, gewählte Vertreter, politische Parteien oder religiöse Organisationen.

Teleperformance achtet das Recht seiner Mitarbeiter, sich als Privatpersonen am politischen Prozess zu beteiligen, solange sie dabei nicht Teleperformance repräsentieren und ihre Aktivitäten nicht von anderen als Beteiligung seitens oder im Namen von Teleperformance betrachtet werden.

Verhaltensweisen

Sie können sich gerne privat außerhalb der Arbeitszeit und abseits des Arbeitsplatzes an politischen Aktivitäten beteiligen.

Einrichtungen, Material, Betriebsmittel, Ausrüstung und andere Ressourcen von Teleperformance dürfen jedoch keinesfalls für politische Aktivitäten verwendet werden.

Das Unternehmensbild, die Logos, das Briefpapier oder andere Materialien mit Teleperformance-Branding dürfen nicht zur Unterstützung einer politischen Sache genutzt werden.

Respektieren Sie die Ansichten anderer.

Sollten Sie in einen politischen Entscheidungsprozess eingebunden sein, bei dem es um eine Angelegenheit geht, die in irgendeiner Form mit Teleperformance oder mit dem Geschäft, der Branche, den Kunden oder den Mitarbeitern von Teleperformance zusammenhängt, müssen Sie dies Ihrer Rechtsabteilung vor Ort oder dem regionalen Datenschutzbeauftragten mitteilen und sich bei der Besprechung der Angelegenheit sowie bei der Abstimmung darüber enthalten.

Beispiele

  • Ich arbeite ehrenamtlich für einen örtlichen politischen Kandidaten, dessen Politik sich größtenteils mit den Werten von Teleperformance deckt. Darf ich mit dem Kopierer ein paar Flugblätter kopieren?

    Nein. Teleperformance untersagt die Verwendung jeglicher Unternehmensressourcen sowie jegliche Aktivitäten im Zusammenhang mit persönlichen politischen Ansichten während der Arbeitszeit.

  • Ich engagiere mich in meiner Heimatgemeinde politisch. Muss ich Teleperformance über dieses Engagement informieren?

    In bestimmten Fällen ja. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Rechtsabteilung vor Ort oder beim regionalen Datenschutzbeauftragten, ob dies bei Ihnen der Fall ist.

  • Ich wurde gebeten, die Kampagne des Kandidaten einer politischen Partei finanziell zu unterstützen. Darf ich so etwas?

    Ja, allerdings muss die Spende in Ihrem eigenen Namen und mit Ihrem eigenen Geld erfolgen. Spenden dürfen nicht im Namen von Teleperformance geleistet werden, und Teleperformance darf in keiner Weise von ihnen profitieren.

Interessenkonflikte

Ein Interessenkonflikt kann im Falle eines finanziellen, geschäftlichen oder persönlichen Interesses oder einer Aktivität eines Mitarbeiters von Teleperformance entstehen, das bzw. die (vermeintlich oder tatsächlich) mit dem Wohl oder Ruf von Teleperformance in Konflikt steht oder dem Wohl oder Ruf von Teleperformance schadet. Ein vermeintlicher oder tatsächlicher Interessenkonflikt kann beispielsweise in folgenden Fällen entstehen:

  • In einer Situation, die Sie bei der Ausübung Ihrer Aufgaben und Pflichten für Teleperformance behindert oder dazu führt, dass Sie nicht zum Wohle von Teleperformance handeln.
  • In einer Situation, in der Ihre Position bei Teleperformance Ihnen selbst oder einem Familienmitglied oder Freund zu einem unangemessenen Vorteil verhilft – ganz gleich, ob es sich dabei um einen finanziellen Vorteil, um eine Leistung oder um einen anderen Vorteil handelt.
  • In einer Situation, in der Sie aufgrund Ihrer Position bei Teleperformance Kenntnis von einer Geschäftsgelegenheit erlangen und diese Information von Ihnen selbst oder von einem Familienmitglied oder Freund genutzt wird, um sich einen persönlichen Vorteil zu verschaffen oder anderweitig nicht zum Wohle von Teleperformance zu handeln.

Von Ihnen wird erwartet, dass Sie fundierte geschäftliche Entscheidungen zum Wohle des Konzerns treffen. Vermeiden Sie daher jegliche Situation, in der Ihre persönlichen Interessen oder die Interessen enger Freunde oder Familienmitglieder mit dem Wohle von Teleperformance in Konflikt stehen oder ein entsprechender Eindruck entsteht.

Verhaltensweisen

Handeln Sie bei Ihren beruflichen Aktivitäten immer zum Wohle von Teleperformance, und meiden Sie jegliche Situation, von der entweder Sie selbst oder andere direkt oder indirekt über Dritte profitieren.

Sie müssen tatsächliche und potenzielle Interessenkonflikte vorab identifizieren und die Verfahren, die von Teleperformance für bestimmte Betriebsbereiche (wie etwa Beschaffungswesen, Auftragsvergabe und geschäftliche Entwicklung) vorgegeben werden, strikt einhalten. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, sich an die geltenden Vorschriften Ihres Landes oder des betroffenen Landes zu halten.

Sämtliche Fremdinteressen sowie Interessen von Familienmitgliedern, die tatsächlich oder vermeintlich zu einem Interessenkonflikt führen, müssen dem Vorgesetzten sowie der Rechtsabteilung vor Ort schriftlich mitgeteilt werden.

Verwenden Sie die Ressourcen von Teleperformance nicht zur persönlichen Bereicherung oder um sich einen persönlichen Vorteil zu verschaffen. Dies schließt unter anderem die Büroausstattung sowie Material, Zeit, Ressourcen und geistiges Eigentum von Teleperformance ein. 

Beispiele

  • Bei der Arbeit bin ich auf eine interessante und wahrscheinlich äußerst lukrative Geschäftsgelegenheit aufmerksam geworden. Darf ich diese Gelegenheit selbst nutzen?

    Wenn die Gelegenheit in den Tätigkeitsbereich von Teleperformance fällt oder für einen Geschäftspartner oder Zulieferer von Teleperformance geeignet ist, müssen Sie Ihren Vorgesetzten, die örtliche Rechtsabteilung oder den regionalen Datenschutzbeauftragten darüber informieren und sich an die entsprechende Empfehlung halten.
    Meiden Sie Fremdaufgaben oder Beschäftigungen, die Ihre Arbeit bei Teleperformance beeinträchtigen könnten. Besprechen Sie die Angelegenheit im Zweifelsfall mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

  • Mein Ehepartner arbeitet für einen Mitbewerber von Teleperformance. Wir sprechen zu Hause nicht über die Arbeit, und ich habe keinen Zugang zu arbeitsrelevanten Informationen meines Partners. Trotzdem sind einige meiner Kollegen der Meinung, dass ich mich dadurch in einer kompromittierenden Situation befände. Wie soll ich mich verhalten?

    In dieser Situation kann durchaus der Anschein eines Interessenkonflikts entstehen. Zu Ihrem eigenen Schutz sowie zum Schutz des Unternehmens sollten Sie Ihren Vorgesetzten, die örtliche Rechtsabteilung oder den regionalen Datenschutzbeauftragten darüber informieren.
    Außerdem sollten Sie und Ihr Partner Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass vertrauliche oder firmeneigene Informationen beider Unternehmen geschützt und für den jeweils anderen nicht zugänglich sind. So dürfen Sie beispielsweise Ihre Teleperformance-Anmeldedaten weder an Ihren Partner noch an andere weitergeben.

Geldwäschebekämpfung

Geldwäsche ist die Verschleierung der Herkunft oder Quelle illegal erwirtschafteten Geldes oder illegal erworbener Vermögenswerte bzw. der Versuch, illegal erwirtschaftete Erträge legal erscheinen zu lassen. Zu Geldwäsche zählt auch die Mithilfe bei der Einspeisung, Verschleierung oder Integration direkter oder indirekter Erträge aus einer Straftat oder einem Vergehen. Bei der umgekehrten Geldwäsche werden legitim erwirtschaftete Mittel für illegale Zwecke verschleiert. 

Geldwäsche und umgekehrte Geldwäsche sind bei Teleperformance streng verboten.

Die Mitarbeiter von Teleperformance haben dafür Sorge zu tragen, dass Teleperformance keine Erträge aus kriminellen Aktivitäten erhält oder in irgendeiner Form an ihnen beteiligt ist. Andernfalls ist unter Umständen der Straftatbestand der Geldwäsche oder umgekehrten Geldwäsche erfüllt.

Zahlungen an Vermittler dürfen nur geleistet werden, wenn die Zahlungen rechtmäßig sind, den Bestimmungen eines schriftlichen Vertrags entsprechen und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Zahlungen sind nur mit angemessener Dokumentation (einschließlich Nachweis der erbrachten Leistungen) zulässig. Für erstattungsfähige Aufwendungen müssen Belege vorliegen. Barzahlungen sind grundsätzlich unzulässig.

Verhaltensweisen

Mitarbeiter von Teleperformance müssen auf ungewöhnliche oder verdächtige Aktivitäten sowie auf Anzeichen für Geldwäsche achten und entsprechende Fälle der Finanzabteilung des Konzerns in Paris melden.

Überweisen Sie für Zulieferer keine Gelder auf ein Konto außerhalb des Tätigkeitslandes des Zulieferers oder auf ein Bankkonto eines Dritten. Halten Sie sich bei Zahlungen an gängige Geschäftspraktiken, und teilen Sie Zahlungen nicht auf verschiedene Bankkonten auf.

Achten Sie bei Zahlungseingängen von Kunden auf Zahlungen von verschiedenen Bankkonten, von einem Bankkonto in einer Steueroase oder von ausländischen Bankkonten außerhalb des Tätigkeitslandes des Kunden, auf vorzeitige Zahlungen, die nicht den gängigen Geschäftspraktiken entsprechen, sowie auf Zahlungen in bar. Aktivitäten dieser Art müssen der Finanzabteilung des Konzerns in Paris gemeldet werden. 

Beispiele

  • Ich wurde von einem langjährigen Zulieferer gebeten, einen Teil seiner Rechnung auf ein Bankkonto zu überweisen, das nicht dem Zulieferer gehört. Wie soll ich mich verhalten?

    Diese ungewöhnliche Bitte muss umgehend der Finanzabteilung des Konzerns in Paris gemeldet und das weitere Vorgehen mit ihr abgesprochen werden.

4. Durchsetzung des Verhaltenskodex von Teleperformance; Disziplinarmassnahmen

Teleperformance-Mitarbeiter, die – fahrlässig oder vorsätzlich – versucht haben, gegen diesen Verhaltenskodex zu verstoßen, oder tatsächlich gegen ihn verstoßen haben, müssen mit Disziplinarmaßnahmen im Einklang mit geltenden Gesetzen und Vorschriften (einschließlich Verwaltungsmaßnahmen und strafrechtliche Folgen) sowie mit Disziplinarmaßnahmen auf der Grundlage der internen Vorschriften des Unternehmens rechnen, bei dem sie als Mitarbeiter beschäftigt sind oder als Vorstandsmitglied fungieren.

5. Ethik-Hotline und Schutz von Whistleblowern

Teleperformance setzt sich für eine Kultur der Offenheit ein, in der sich jeder kritisch und subjektiv zu unserem Verhaltenskodex äußern kann und niemand von der Geschäftsleitung ignoriert wird. Die Umsetzung und Einhaltung dieses Verhaltenskodex ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Wir sind uns bewusst, dass Sie möglicherweise Bedenken hinsichtlich bestimmter Geschäftspraktiken haben und ggf. Empfehlungen und Unterstützung benötigen, um die Einhaltung dieses Verhaltenskodex zu gewährleisten.

Wenden Sie sich bei Fragen zu einem Aspekt dieses Verhaltenskodex bitte an Ihren Vorgesetzten. Sollten Sie den Eindruck haben, dass ein Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten problematisch wäre oder der fraglichen Unregelmäßigkeit möglicherweise nicht angemessen nachgegangen wird, können Sie sich bei potenziellen Verstößen auch an die Ethik-Hotline wenden. Verdächtiges Verhalten kann auf unterschiedliche Weise gemeldet werden:

1. Wenden Sie sich an eine der folgenden Personen:

  • Örtlicher Personalvorstand
  • Örtlicher Chief Legal Officer
  • Örtlicher Datenschutzbeauftragter
  • CEO für Ihr Land
  • Regionaler CEO für Ihre Region

2. Wenden Sie sich an die Ethik-Hotline: Wir ermutigen Teleperformance-Mitarbeiter, sich an die Ethik-Hotline zu wenden, wenn sie (in gutem Glauben, nach billigem Ermessen und uneigennützig) den Eindruck haben, dass vorschriftswidriges Geschäftsgebaren stattgefunden hat, im Gange ist oder bevorsteht. Über die Ethik-Hotline gemeldete Angelegenheiten werden im Einklang mit der Richtlinie für die weltweite Ethik-Hotline untersucht.

Personen, die in gutem Glauben, nach billigem Ermessen und uneigennützig vorschriftswidriges Geschäftsgebaren über die Ethik-Hotline melden, müssen gemäß den Bedingungen der Richtlinie der Ethik-Hotline sowie gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften keinerlei negative Folgen befürchten. Mitarbeiter, die eine Angelegenheit über die Ethik-Hotline gemeldet und den Eindruck haben, Opfer einer Vergeltungsmaßnahme zu sein, sollten sich erneut an die Ethik-Hotline wenden.

Meldungen werden im gesetzlich zulässigen Rahmen vertraulich behandelt.

Die Richtlinie für die weltweite Ethik-Hotline sowie Informationen zur weltweiten Ethik-Hotline finden Sie im Intranet des Konzerns.